24 Stunden, 72 Stunden, ein Monat. Keine NIS2-Frist mehr verpassen.
Behalten Sie die NIS2-Meldefristen für erhebliche Sicherheitsvorfälle im Blick und bereiten Sie jede Meldung vor. Eine einzige Offline-Datei.
Was die Vorschriften verlangen
- Wer: wesentliche und wichtige Einrichtungen nach der NIS-2-Richtlinie, etwa in den Sektoren Energie, Verkehr, Gesundheitswesen, digitale Infrastruktur, verarbeitendes Gewerbe und Anbieter digitaler Dienste.
- Frühwarnung: innerhalb von 24 Stunden, nachdem Sie Kenntnis von dem erheblichen Sicherheitsvorfall erlangt haben.
- Meldung über den Sicherheitsvorfall: innerhalb von 72 Stunden, mit einer ersten Bewertung.
- Abschlussbericht: spätestens einen Monat nach der Meldung über den Sicherheitsvorfall.
In Deutschland melden Sie an das BSI, in Österreich an das zuständige CSIRT (z. B. CERT.at). Das Tool nennt die Meldestelle je Staat.
Was enthalten ist
Frist starten
Ein Klick, sobald Sie Kenntnis erlangen. Alle Fristen werden gesetzt.
Fälligkeiten im Blick
Warnhinweise bei überfälligen und bald fälligen Meldungen.
Jede Meldung entwerfen
Frühwarnung, Meldung über den Sicherheitsvorfall und Abschlussbericht mit den Inhalten, die Artikel 23 verlangt.
Erheblichkeitsprüfung
Die beiden Kriterien des Artikels 23 Absatz 3, damit Sie wissen, ob die Meldepflicht greift.
Export
Dokumentieren Sie jeden Sicherheitsvorfall.
Oberfläche auf Deutsch, Englisch, Französisch und Niederländisch.
Warum offline
Angaben zu einem Sicherheitsvorfall sind sensibel, solange er nicht abgeschlossen ist. Das Tool läuft in Ihrem Browser, ohne Server, Konto oder Upload.
Für wen
- IT- und Informationssicherheitsverantwortliche in mittelgroßen Einrichtungen der NIS2-Sektoren
- IT-Dienstleister (Managed Service Provider), die Sicherheitsvorfälle für Kunden bearbeiten
- Compliance-Beauftragte
Leitfäden (Englisch)
- NIS2: Meldung innerhalb von 24 Stunden (Englisch): wie die Fristen für Frühwarnung, 72-Stunden-Meldung und Abschlussbericht berechnet werden.
- Was ist ein erheblicher Sicherheitsvorfall? (Englisch): die Prüfung nach Artikel 23 Absatz 3, die Schwellenwerte der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 und eine Checkliste.
- Vorlage für Meldungen (Englisch): kopierbare Entwürfe für alle drei NIS2-Meldungen.
- Tabelle, Tool oder Berater? (Englisch): ein ehrlicher Vergleich der drei Möglichkeiten.
Bestellen
$149 einmalig
- Eine HTML-Datei, funktioniert offline in jedem Browser
- Kein Konto, kein Upload, kein Abonnement
- Kostenlose Updates bei Rechtsänderungen
Sie erhalten die Datei und eine Rechnung innerhalb eines Werktags.
Fragen
Übermittelt das Tool die Meldungen?
Nein. Sie melden über das Formular Ihres CSIRT bzw. Ihrer zuständigen Behörde, in Deutschland über das Meldeportal des BSI. Das Tool überwacht die Fristen und bereitet den Text vor.
Entspricht es unseren nationalen Vorschriften?
Es folgt Artikel 23 der Richtlinie. Nationale Gesetze, etwa das deutsche NIS2UmsuCG oder das österreichische NISG 2026, können zusätzliche Angaben oder kürzere Fristen vorsehen. Prüfen Sie Ihre nationalen Vorgaben.
Wo werden die Daten gespeichert?
Ausschließlich in Ihrem Browser.